Ballin Kitas und Eltern-Kind-Zentren
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Bundesebene und die Gewerkschaften haben sich im Rahmen der Tarifeinigung vom 23.04.2023 auf eine Inflationsausgleichszahlung geeinigt.
Aufgeteilt werden die Sonderzahlungen in zwei verschiedene Bestandteile. Mit dem Juni-Entgelt erhalten unsere Mitarbeiter:innen die einmalige Sonderzahlung von bis zu 1.240 €, anschließend folgen monatliche Sonderzahlungen von bis zu 220 € bis Februar 2024 bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung. Mitarbeiter:innen in Teilzeit bekommen die Zahlungen anteilig.
Die Auszahlungen erfolgen unter bestimmen Voraussetzungen und sind komplett steuerfrei.
Sie sind neu an Bord oder starten demnächst bei der Ballin Stiftung? Bereits im ersten Monat Ihrer Beschäftigung erhalten Sie mit Ihrem Gehalt die monatliche Sonderzahlung.
Wir schätzen es, dass alle Beschäftigten der Ballin Stiftung die Vorteile und den Schutz des Tarifvertrags genießen sowie weitere Leistungen. Infos dazu finden Sie unter Ballin Plus.