Meldestelle Ballin Stiftung e.V.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland zu ermöglichen denn sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen mit Bezug auf EU-Recht, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

 

So funktioniert unser Hinweisgebersystem

 

Meldungen abgeben:

E-Mail: E-Mail anzeigen

Bearbeitungsfristen:

Innerhalb von sieben Tagen erhalten hinweisgebenden Personen eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Innerhalb von drei Monaten müssen Hinweisgebende über ergriffene Maßnahmen, den Stand der internen Ermittlung und deren Ergebnis informiert werden.

Kommunikation:

Unsere interne Meldestelle bietet Mitarbeiter:innen und Personen des Unternehmensumfelds einen diskreten sowie vertraulichen Kommunikationskanal zum Melden von beispielsweise Verstöße gegen Strafgesetze, bestimmte Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Vergabe- oder Datenschutzvorschriften sowie Verletzungen von EU-Recht und nationalem Recht.

 

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auch hier:

 www.gesetze-im-internet.de/hinschg

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